Die Partnerverträge sind seit 10 Jahren nicht mehr nötig. Können aber natürlich gemacht werden um das Vereinbarte schriftlich festzuhalten. Bezüglich Spieler-Lizenzierung braucht es diese jedoch nicht mehr.
D.h. Wenn ein Spieler bei uns die A-Lizenz hat und wir ihn mittels B-Lizenz an Thurgau ausleihen, dann können wir die jederzeit zurück holen.
Einzige Einschränkung. Es dürfen maximal 3 ü-23 Spieler mittels B-Lizenz in einem NLB Team eingesetzt werden.
Bei U-23 Spielern ist die Anzahl unbegrenzt.
Generell sind die B-Lizenzen genau dafür geschaffen, dass die NLA Klubs ihre Nachwuchsspieler an B Klubs ausleihen um ihnen Spielpraxis zu gewähren. Das würden sie aber nicht machen, wenn sie sie bei Bedarf zurück holen könnten.
Hier das Reglement:
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Der Spieler unter 23 Jahren darf während der Qualifikation in einer Liga der Aktiven für beide Clubs, d.h. für jenen der Spielerregistrierung A und für jenen der Spielerregistrierung B eingesetzt werden. Er darf die Playoffs in der NLB starten und im Verlauf der Playoffs für ein NL-Team spielen (egal, ob mit A- oder B-Lizenz). Sobald er einmal in der NL gespielt hat (auf dem Matchblatt aufgeführt), darf er nicht mehr in der gleichen Saison in der SL eingesetzt werden. Dies gilt auch, wenn das NL-Team vor dem SL- Team aus den Playoffs ausscheidet.