Kevin Miller verurteilt

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amarone
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Re: Kevin Miller verurteilt

Beitrag von amarone »

piloti hat geschrieben:
Wenn das Urteil im Fall Miller bestätigt wird, hat dieser von McKim Forderungen in Millionenhöhe zu erwarten. Zudem laufen schon zwei Zivilverfahren: Die ZSC Lions fordern nicht versicherte Lohnzahlungen zurück, die zuständige Unfallversicherung nimmt Regress auf erbrachte Leistungen. Noch nicht abzuschätzen sind die Folgen des Präzedenzfalls für den Schweizer Sport. Die Aussage des Urteils ist, dass das Strafrecht nicht (mehr) an der Bande oder der Seitenlinie halt macht.
Welche Konsequenzen hat das Urteil aber für den Schweizer Sport im Allgemeinen? Kevin Miller hatte vor Gericht in seinem Schlusswort zu bedenken gegeben, ein Schuldspruch wäre nicht nur eine Niederlage für ihn, sondern generell für das Eishockey und den gesamten Profisport. Dieser apokalyptischen Sichtweise sind zwei Dinge entgegenzuhalten. Millers Attacke war einhellig als übelstes Foul seit vielen Jahren bezeichnet worden, das jeden Rahmen gesprengt habe. Vom damaligen verbandsinternen Einzelrichter, Heinz Tännler, war Miller denn auch zur Rekordstrafe von acht Spielsperren verurteilt worden. Im Übrigen wird durch das neueste Urteil kein Präzedenzfall geschaffen, sondern einzig die spätestens seit 1995 gültige Gerichtspraxis weitergeführt.
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Beitrag von Klesko »

Ich finde das Urteil ein absoluter Skandal. Es ist zwar bitter für das Opfer, aber Checks gehören nun Mal zum Berufsrisiko eines Hockeyspielers. Gerade Ausländische Profisportler werden ja ganz ordentlich entlöhnt und müssten dieses Risiko tragen ansonsten Sie wohl besser bei der Berufsberatung vorbeischauen.
So wie dieses Urteil nun steht öffnet es Tür und Tor für Gerichte im Icerink.
Ein paar Beispiele bitte? Wer zum Beispiel ist schuld, wenn ein Spieler durch den Puck verletzt wird? Der Schussabgebende Spieler oder der Hersteller des Pucks weil dieser hart war?
Wann wird der erste Schiri nach einem Fehlentscheid als urteilsunfähig erklärt und erhält einen Vormund?!
Was passiert mit dem Trash Talk? Das sind alles Ehrverletzungen.
Bitte lieber Hockeyverband nimm dich der Sache an. Hier sind Lösungen/Sanktionen gefordert, damit die zivile Gerichtsgebung keine Macht auf dem Eis erhält. Mc Kim und andere Opfer sind über die Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung zu entschädigen und nicht via Zivilklagen!!!
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piloti
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Beitrag von piloti »

Klesko... da schreibst du aber gewaltigen Schwachsinn, sorry. Deine Auführungen sind haltlose Übertreibungen... insofern müsste man darauf gar nicht antworten. Aber los mal...

... von wegen Betriebsunfall. Angenommen ich arbeite als Maurer. eines Tages fällt mir ein Stein auf den Kopf und verletzt mich schwer. Klarer Fall: Betriebsunfall. Keine Klage gegen den Hersteller des Steins, auch nicht gegen den Bauleiter. Zum Glück hatte ich einen Helm auf.

Einige Jahre später fällt mir wieder ein Stein auf den Kopf. Diesmal aber hat ihn mein Mitarbeiter vom 4. Stock auf meinen Kopf geworfen und zwar mutwillig - weil ich ihm zuvor die Maurerschaufel weggenommen habe. Betriebsunfall?

Klar, es gehört nicht zum Job des Maurers mit Steinen um sich zu werfen. Was ich sagen will ist: Es spielt eine Rolle (für Versicherung UND Gericht), ob eine Absicht bestand. Als Absicht kann auch gelten, wenn die Person davon hat ausgehen können, den anderen zu verletzen. Und das war bei Miller sicher der Fall (Checks von hinten und / oder gegen den Kopf sind immer gefährlich.

Dass der Hersteller des Pucks geahndet wird, oder der Schiri einen Vormund bekommt ist wohl ... naja. Wir haben in der Schweiz zum Glück eine relativ solide Gesetzgebung die Menschenverstand voraussetzt.

Dein Beispiel mit dem Puck am Kopf ist gut. Ich denke aber, wenn es zu einer Klage käme (mal angenommen), würde ein Richter befinden, dass ein Puck am Kopf zum Risiko des Sports / Berufs Eishockey gehört und keinen Schuldigen verurteilen. Hat der Spieler aber offensichtlich absichtlich das Gesicht des Anderen getroffen schauts anders aus. Na, gesehen?
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Beitrag von Klesko »

Gut wenn du das so siehts ist das deine Meinung. Für mich bleibts auf alle Fälle klar, im Hockey herrscht ein anderes Risikoprofil als in vielen "normalen" Berufen und deshalb ist das beiziehen des Zivilengerichts heikel.
Das heisst nicht, dass Hockeyspieler als Freiwild zu betrachten sind und Wildwest auf dem Spielfeld stattfinden muss, ich möchte aber kein Match erleben, bei dem die Spieler vor jeder Aktion zuerst ans Zivilgesetz denken müssen.
Strafen und falls angemessen auch Entschädigungen sind ok, müssen aber via Verband geregelt werden und nicht vor dem Gericht. Die Strafen welche unser Einzelrichter in Zug aussprechen kann sind ein Witz. Hier wäre vielleicht mal ein Blick in die NHL oder Profiligen anderer Sportarten nicht übel. In den Staaten werden solche Fälle im Verband hart aber vernünftig gelöst.
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