Hooligans / Kategorie C-Fans
Verfasst: 23. Dez 2004 12:13
Der Bundesrat will wirksamer gegen Hooliganismus, Gewalt in Stadien und Gewaltpropaganda vorgehen. Das Hakenkreuz soll verboten und die Terrorismusabwehr verbessert werden. Für das nächste Jahr sind weitere Vernehmlassungen geplant.
[sda/daw] - Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen einer ersten Vernehmlassung zu diesen Gesetzesprojekten Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Er will in Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 eine Hooligan-Datenbank schaffen und die Massnahmen gegen Rassismus verstärken.
Etappiertes Vorgehen
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) soll in zwei Etappen mit drei Vorlagen revidiert werden. Die erste Vorlage soll Bestimmungen gegen Gewaltpropaganda, für die Sicherheit im Sport und die Rechtsgrundlage für die nationale Hooligan-Datenbank enthalten.
«Es braucht weitere Massnahmen», sagte Bundesrat Christoph Blocher, Chef des federführenden EJPD, vor den Medien. Als Grund nannte er die jüngsten Ausschreitungen bei Fussballspielen in der Schweiz. Parallel zur Ausarbeitung des Gesetzes gehen deshalb im nächsten Jahr vier weitere Massnahmen zu Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen in die Vernehmlassung.
Präventivhaft
Die vier zu einer Kaskade verknüpften Massnahmen bestehen aus einer Meldepflicht von Hooligans, einem Rayonverbot, einem Ausreiseverbot und einem präventiven Polizeigewahrsam. Erst wenn die mildere Massnahme wirkungslos bleibt, wird die schärfere angewandt. Die Feuerprobe werden diese Gesetze bei der Fussballeuropameisterschaft 2008 bestehen müssen.
Mit einer zweiten Vorlage soll mit einer Revision des Strafgesetzbuches eine zusätzliche Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von rassistischen Emblemen. Der Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen soll aus der Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist.
Heikle Informationsbeschaffung
In einer zweiten Etappe sollen die Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage oder Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gestärkt werden. Insbesondere soll der präventive Staatsschutz gegen mutmassliche Terrororganisationen verbessert werden.
Bei dieser Vorlage handle es sich um ein besonders anspruchsvolles Dossier, das zentrale Fragen aufwerfe, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das Sicherheitsbedürfnis und die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müssten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Die Informationsbeschaffung bei der Terrorismusabwehr könnte in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreifen, schreibt das EJPD. Deshalb müssten mit deren Einführung gleichzeitig griffige Kontrollmassnahmen geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen sei zentraler Bestandteil dieser Vorlage.
Ach ja, der einzige Verein, welcher gegen die Kausalhaftung gestimmt hat war... na? Genau, Ursli's FC Basel.
[sda/daw] - Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen einer ersten Vernehmlassung zu diesen Gesetzesprojekten Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Er will in Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 eine Hooligan-Datenbank schaffen und die Massnahmen gegen Rassismus verstärken.
Etappiertes Vorgehen
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) soll in zwei Etappen mit drei Vorlagen revidiert werden. Die erste Vorlage soll Bestimmungen gegen Gewaltpropaganda, für die Sicherheit im Sport und die Rechtsgrundlage für die nationale Hooligan-Datenbank enthalten.
«Es braucht weitere Massnahmen», sagte Bundesrat Christoph Blocher, Chef des federführenden EJPD, vor den Medien. Als Grund nannte er die jüngsten Ausschreitungen bei Fussballspielen in der Schweiz. Parallel zur Ausarbeitung des Gesetzes gehen deshalb im nächsten Jahr vier weitere Massnahmen zu Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen in die Vernehmlassung.
Präventivhaft
Die vier zu einer Kaskade verknüpften Massnahmen bestehen aus einer Meldepflicht von Hooligans, einem Rayonverbot, einem Ausreiseverbot und einem präventiven Polizeigewahrsam. Erst wenn die mildere Massnahme wirkungslos bleibt, wird die schärfere angewandt. Die Feuerprobe werden diese Gesetze bei der Fussballeuropameisterschaft 2008 bestehen müssen.
Mit einer zweiten Vorlage soll mit einer Revision des Strafgesetzbuches eine zusätzliche Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von rassistischen Emblemen. Der Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen soll aus der Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist.
Heikle Informationsbeschaffung
In einer zweiten Etappe sollen die Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage oder Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gestärkt werden. Insbesondere soll der präventive Staatsschutz gegen mutmassliche Terrororganisationen verbessert werden.
Bei dieser Vorlage handle es sich um ein besonders anspruchsvolles Dossier, das zentrale Fragen aufwerfe, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das Sicherheitsbedürfnis und die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müssten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Die Informationsbeschaffung bei der Terrorismusabwehr könnte in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreifen, schreibt das EJPD. Deshalb müssten mit deren Einführung gleichzeitig griffige Kontrollmassnahmen geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen sei zentraler Bestandteil dieser Vorlage.
Ach ja, der einzige Verein, welcher gegen die Kausalhaftung gestimmt hat war... na? Genau, Ursli's FC Basel.