Johnnie Walker hat geschrieben:auf wunsch hier die gesamte vereinbarung die wir unterschrieben haben wollten:
ANTRETEN FÜR DIE FANS
Vereinbarung
über eine Kooperation zwischen
Lakers Sport AG
und den Fanorganisationen
Wir vereinbaren: „Wir treten für die Fans ein“
Art. 1 Grundsatz
Die Vereinbarungspartner _____________ (Name der jeweiligen Gruppierung) und die Lakers Sport AG achten auf eine gute Zusammenarbeit in sämtlichen Fanbelangen. Sie gehen fair und ehrlich miteinander um.
Art. 2 Gestaltung der Fankurve
Die Lakers Sport AG überlässt die Gestaltung der Kurve den Fans. Fahnen, Doppelhalter usw. sind in allen Farben und Formen gestattet, sofern sie den Reglementen des SEHV entsprechen.
Die Fangruppierungen verzichten darauf, Spieler, Trainer oder Verwaltungsräte auf Spruchbändern persönlich zu diffamieren.
Art. 3 Fandelegierter
Die Lakers stellen sicher, dass ein neutraler, fairer und fähiger Fandelegierter bestimmt wird und gewähren ihm Mitspracherecht bei der Aussprache von Stadionverboten.
Art. 4 Fanartikel
Der Verkauf von Fanartikel durch die Gruppierungen ist gestattet, sofern diese keine Retrolinie direkt konkurriert.
Art. 5 Öffentlichkeitsarbeit
Die Lakers verzichten auf negative Propaganda gegen die Fans.
Art. 6 Gemeinsam in die Zukunft
Fanorganisation und Lakers bestätigen durch ihre Vertreter per Unterschrift, mit dem Inhalt dieser
Vereinbarung einverstanden zu sein und sie anzuwenden.
Beide freuen sich, partnerschaftlich zu einer positiven Fankultur beizutragen.
(ist nach dem selben schema geschrieben wie die gewaltvereinbarung)
Wer zum Teufel entwirft ein solch naiv verfasstes schreiben ? Das könnte ja von meinem Religionslehrer sein!
Also:
Artikel 3, 4 und 5 kann und darf der Club gar nicht unterschreiben.
Art. 3 Fandelegierter:
Wie wird "fähig" definiert und von wem ?
Art. 4 Fanartikel
Der Club wird bestimmt nicht einwilligen das jederman Fanartikel herstellen und verkaufen kann.
Und wenn doch dann kommt bald die Schlammwalzen-Fashion-Linie auf den Markt!
Art. 5 Öffentlichkeitsarbeit:
Art. 5 wäre ja ein nachträgliches und einseitiges Schuldeingeständnis und das unterschreibt niemand.
Oder unterschreibst jemand bei einem Autounfall etwa freiwillig eine Schuldanerkennung?
Das einzig brauchbare ist Artikel 1, 2 und 6; wenn der Club das unterschreibt sind wohl alle damit einverstanden, darauf lässt sich aufbauen.
Der Rest ist Gaggi.