hier noch ein bitzeli mehr text zum thema ambri:
Lausanne - Ambrì mit 5:0 Forfait gewertet
Wie erwartet hat der Nationalliga-Einzelrichter Reto Steinmann den 2:6-Auswärtssieg des HC Ambrì-Piotta vom 9. Januar 2005 auswärts gegen den Lausanne HC mit einem 5:0-Forfaitsieg für Lausanne gewertet. Zudem wurde Ambrì mit 400 Franken gebüsst.
Der HC Ambrì-Piotta hatte mit Harijs Vitolinsh einen nicht qualifizierten Spieler eingesetzt. Dies zumindest nach den Vereinbarungen zwischen den NLA-Clubs, deren Rechtsgültigkeit die Tessiner aber bestreiten.
In der Begründung stützt sich der Einzelrichter auf die bestehenden Reglemente und Vereinbarungen. Gemäss Beschluss der ausserordentlichen Gesellschafterversammlung vom 5. Februar 2004 gelte für die Saison 2004/2005 folgende Regelung: Nationalliga A: Kontingent: offen; Einsatz: Modell „3 plus 1“, spielberechtigt sind drei Ausländer (egal welcher Herkunft) plus ein EU-Ausländer.“ Die gewählte Regelung für die Eishockey-Nationalliga mache insofern Sinn, als die Regelung ja nicht nur in der Schweiz für Ausländer im Profisport, sondern für die ganze „Arbeitswelt“ hierzulande gelte. In keinem Arbeitsbereich hätte ein Ausländer aus einem Land der erweiterten EU wie ein Vertreter aus einer der 15 bisherigen EU-Länder behandelt werden können, denn zwischen der Schweiz und den zehn Ländern der EU-Ost-Erweiterung existieren noch keine unterschriebenen und in Kraft gesetzten Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Aufgrund des ergriffenen Referendums bestehe sogar die Möglichkeit, dass der Souverän am 25. September 2005 schliesslich darüber wird entscheiden müssen. Vor diesem Hintergrund sei es aus Sicht der Nationalliga nicht opportun gewesen, Ausländer aus einem Land der EU-Ost-Erweiterung arbeits- und aufenthaltsrechtlich als EU-Ausländer zuzulassen. Ebenso unzweifelhaft sei, dass diese Ausgangslage den Gesellschaftern rechtzeitig und inhaltlich verständlich zur Kenntnis gebracht wurde. Das Schreiben per E-Mail vom 30. April 2004 an die Gesellschafter sei formell betrachtet nicht etwa eine eigenmächtige Weisung oder ein mit dem Mangel der Nicht-Zuständigkeit behafteter Beschluss der Nationalliga. Vielmehr handle es sich um eine Präzisierung der entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 5. Februar 2004, weshalb ein weiterer formeller Beschluss an einer Gesellschafterversammlung oder gar eine spezielle Bestimmung in einem Reglement nicht erforderlich war. Die Ausländerregelung für die Saison 2004/2005 sei für alle Gesellschafter zu Beginn der Saison im September 2004 klar gewesen und habe somit objektiv betrachtet keine offenen Fragen mehr enthalten, heisst es im Entscheid des Einzelrichters.
Die Tessiner können innert fünf Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht des Schweizerischen Eishockeyverbandes einreichen. Sollte auch dieses den Forfait-Entscheid bestätigen, hat der HC Ambrì-Piotta bereits im Vorfeld der Gang vor ein Zivilgericht angedroht.
http://www.hockeyfans.ch/upload/entsche ... 050202.pdf