Gute Idee (aber nur in der Theorie)

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Schwyzer
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Gute Idee (aber nur in der Theorie)

Beitrag von Schwyzer »

Wieder mal was aus Bern, gefunden im heutigen Tagi online:


Firmen, die staatliche Aufträge erhalten wollen, müssen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einhalten. Zur Kontrolle dieser gesetzlichen Bedingung ist nun eine Methode entwickelt worden.

Auftraggeber der öffentlichen Hand dürfen gemäss Bundesgesetz über das Beschaffungswesen von 1994 nur Unternehmen berücksichtigen, die den Grundsatz der Lohngleichheit gewährleisten. Firmen, die diese Auflage nicht einhalten, können aus laufenden Beschaffungsverfahren ausgeschlossen werden.
Das jährliche Auftragsvolumen des Bundes beträgt rund 6 Milliarden Franken. Bundesaufträge fliessen vor allem in männergeprägte Branchen. Die frauengeprägten Branchen wie Handel, Gastgewerbe oder Gesundheit können via Submissionen kaum erreicht werden.

Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Beschaffungskommission des Bundes (BKB) hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) ein Kontrollinstrument entwickelt, um die Einhaltung der Lohngleichheit zu überprüfen. Es wurde heute in Bern vorgestellt.

Die Lohnschere zwischen Mann und Frau wolle sich nicht schliessen, sagte Marianne Geisser vom EBG. Der Lohnunterschied für gleichwertige Arbeit liege immer noch bei 20 Prozent, bei Kadern gar bei knapp 30 Prozent. 60 Prozent der Differenzen seien geschlechtsspezifisch und damit diskriminierend.

Eine Missachtung des in der Verfassung verbrieften Lohngleichheitsprinzips führe zu unfairen Wettbewerbsverzerrungen, sagte Geisser. Unternehmen dürften nicht Kosten auf dem Buckel der Frauen einsparen. Bei der Lohngleichheit müsse der Bund eine Vorbildfunktion einnehmen.

Mit dem vom Büro BASS entwickelten Kontrollinstrument sei Neuland betreten worden, sagte Silvia Strub. Auch im Ausland seien bisher keine systematischen Lohngleichheitsüberprüfungen durchgeführt worden. Die Methode habe den Praxistest bei fünf zufällig ausgewählten Unternehmen bestanden. Überprüft wurden je zwei Firmen aus der Nahrungsmittel- und der Informatikbranche sowie eine Grosshandelsfirma. Der BASS-Test habe bei diesen Unternehmen zum Teil ungewollte, «nicht erklärbare», das heisst geschlechtsspezifische Lohnungleichheiten zu Tage gefördert, sagte Strub.

Für Geschäftsleiterin Elisabeth Vogt von der Beschaffungskommission des Bundes ist die Einhaltung der Lohngleichheit ein Eintrittsticket in den öffentlichen Beschaffungsmarkt. Bei Lohnungleichheit könnten Unternehmen von einer Submission ausgeschlossen und auch gebüsst werden.

Vogt bezifferte die Zahl der vom Bund mit Aufträgen bedachten Unternehmen mit mehreren Zehntausend. Bis jetzt sei noch keine Strafe gemäss Submissionsgesetz ausgesprochen worden. Das EBG könne von sich aus weniger als zehn Kontrollen durchführen, sagte Geisser.

Das Gleichstellungsbüro rechnet damit, dass sich viele Firmen von selber der Lohngleichheitskontrolle unterziehen, weil sie damit auch einen Werbeeffekt erzielen könnten. Eine Kontrolle koste rund 7000 Franken, sagte Geisser. Das EBG könne den Unternehmen ausgewiesene Fachleute vermitteln. (ben/sda)



So, ich finde es ja auch nicht Recht, dass Frauen für die gleiche teilweise einiges weniger verdienen, aber muss sich der Staat überall einmischen? :evil:

1. Schafft das wieder ein "Kontrollsystem", was schlussendlich nur eine weitere Aufblähung des Staatsapparates ist und

2. ist mir äusserst schleierhaft, wie das in der Praxis funktionieren soll. :shock:


Ach ja, unser lieber Bund, allen will er es Recht machen. Nur vergisst er dabei jedes mal den Mittelstand, denn vor allem dieser musste in vergangenen 15 Jahren bluten.
Wählt Quimby!!!

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