Sonntagsverkauf; Ja oder Nein?
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Sonntagsverkauf; Ja oder Nein?
Da in letzter Zeit nicht gerade die Hölle los ist (um es mal gesittet auszudrücken) hier wieder mal eine petite Umfrage:
Wählt Quimby!!!
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und was ist mit den geschäften die in der nachbarschaft zu einem bahnhof stehen? diese dürfen sonntags nicht geöffnet haben, was schon bald einer wettbewerbsverzerrung gleichkommtMr._Hockey hat geschrieben:Ja, weil der ÖV die gleichen bedingungen haben soll wie die Tankstellenshops!
RAPPI - suscht nüt
Es geht ja nur um die Geschäfte in grösseren Bahnhöfen und Flughäfen (also nix mit unmittelbarer Nähe - hab mal noimeds 'ne Liste gesehen, welche Bahnhöfe davon betroffen sind).
Bsp. Migros Zürich HB: Lebensmittel dürfen am Sonntag gekauft werden, Putzmittel zum Beispiel nicht - die muss man separat trennen bzw absperren. Ich find's en Witz, kommt doch nicht drauf an, ob nun alle Läden im Shop-Ville offen haben oder nur diejenigen, die die dringendsten Bedürfnisse der Reisenden anbieten. Da stellt man sich eh die Frage, WAS überhaupt "dringende Bedürfnisse" sind. Wenn ich mich nicht täusche, haben die Kleiderläden im Shop-Ville sonntags geöffnet, was meiner Meinung nach ein bisschen übertrieben ist beim bisherigen Gesetz..
Bsp. Migros Zürich HB: Lebensmittel dürfen am Sonntag gekauft werden, Putzmittel zum Beispiel nicht - die muss man separat trennen bzw absperren. Ich find's en Witz, kommt doch nicht drauf an, ob nun alle Läden im Shop-Ville offen haben oder nur diejenigen, die die dringendsten Bedürfnisse der Reisenden anbieten. Da stellt man sich eh die Frage, WAS überhaupt "dringende Bedürfnisse" sind. Wenn ich mich nicht täusche, haben die Kleiderläden im Shop-Ville sonntags geöffnet, was meiner Meinung nach ein bisschen übertrieben ist beim bisherigen Gesetz..
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Bravo!McTavish hat geschrieben:NEIN: weil dann noch viel mehr kleinere geschäfte ihre existenz verlieren!
Da ich selber meine Lehre im Detailhandel absolviert habe erlaube ich mir hierzu ein wenig den "Besserwisser" zu spielen. Ich spreche explizit nicht nur von den Bahnhöfen, denn ein JA würde Begehrlichkeiten auch bei vielen anderen wecken (getreu dem Motto: der darf, wieso ich nicht), so dass schlussendlich das gesamte Gesetz revidiert werden muss. Mascof hat das schon angedeutet.
1.
Das Marktpotential bleibt immer gleich, egal ob nun die Läden 24h an 7 Tagen geöffnet haben oder eben wie bisher. Ändern würde sich einfach das Einkaufsverhalten der Kunden. Nicht dass es plötzlich mehr Kunden gäbe, sie würden sich einfach auf einen grösseren Zeitraum verteilen.
2.
Längere Öffnungszeiten und Sonntagsverkäufe bringen einen erheblichen Kostenaufwand mit sich. Je nachdem müsste ein Geschäft seine Ware eigentlich bis zu 30% teurer anbieten, um die gewünschte Marge zu generieren.
Habt ihr schon einmal von einem kleineren Geschäft gehört, welches freiwillig gerne an einem Sonntag geöffnet hätte? Eher nicht, denn diese können sich das schlicht und einfach nicht leisten!
Daher kommen wir nun zum entscheidenden...
...3. Punkt
Die grossen Unternehmen können sich dies eine zeitlang locker leiste, obwohl sie selber auch keine grösseren Gewinne schreiben. Weshalb aber befürworten sie dies doch?
Na ganz einfach. Jedes Unternehmen will wachsen, möchte Marktanteile gewinnen.
Da nun die "Kleinen" aus Kostengründen vielfach auf verlängerte Ladenzeiten oder eben Sonntagsverkäufe verzichten wollen, werden sie automatisch Kunden an die "Grossen" verlieren. Das beschleunigt das "Lädelisterben" und auch viele mittlere Betriebe aller Branchen (ausser z. B. Bäckerei) würden mit der Zeit aufgeben müssen.
Fazit:
Die Befürworter geht es nur um eine weitere Gewinnmaximierung, da bei weniger Konkzrrenz automatisch die Margen verbessert werden könnten. Das ist halt Markt...
Von den Befürwortern wird auch immer wieder erwähnt, dass viele Arbeitnehmer dankbar seien, an einem Sonntag einer Beschäftigung nach zu gehen und es ja freiwillig sei. Das mag für einige sicher Gültikgeit haben, aber garantiert nicht für den normalen Verkäufer. He, ich hab 3 Jahre im Verkauf gearbeitet und keiner, absolut niemand hat dies gutgeheissen! Genau das Gegenteil ist der Fall, denn heutzutage wird Arbeit ausserhalb der normalen Arbeitszeiten (z. B Sonntagsverkäufe) besser bezahlt, was nach dem neuen Gesetz dann nicht mehr der Fall wäre. Wer nun behauptet: "das stimmt nicht", hier meine Antwort:
Sind wir mittlerweile eine solche Stressgesellschaft geworden, dass wir uns nicht mal mehr einen Ruhetag gönnen können? Soll mir doch keiner kommen und sagen, er habe unter der Woche keine Zeit für Einkäufe und andere Beschaffungen! Blödsinn!
Wählt Quimby!!!
An und für sich guter Beitrag - ich hab mir auch lange überlegt, ob ich wirklich Ja stimmen soll. Sonntag ist Sonntag = Feiertag. Punkt.Schwyzer hat geschrieben:Bravo!McTavish hat geschrieben:NEIN: weil dann noch viel mehr kleinere geschäfte ihre existenz verlieren!
Da ich selber meine Lehre im Detailhandel absolviert habe erlaube ich mir hierzu ein wenig den "Besserwisser" zu spielen. Ich spreche explizit nicht nur von den Bahnhöfen, denn ein JA würde Begehrlichkeiten auch bei vielen anderen wecken (getreu dem Motto: der darf, wieso ich nicht), so dass schlussendlich das gesamte Gesetz revidiert werden muss. Mascof hat das schon angedeutet.
1.
Das Marktpotential bleibt immer gleich, egal ob nun die Läden 24h an 7 Tagen geöffnet haben oder eben wie bisher. Ändern würde sich einfach das Einkaufsverhalten der Kunden. Nicht dass es plötzlich mehr Kunden gäbe, sie würden sich einfach auf einen grösseren Zeitraum verteilen.
2.
Längere Öffnungszeiten und Sonntagsverkäufe bringen einen erheblichen Kostenaufwand mit sich. Je nachdem müsste ein Geschäft seine Ware eigentlich bis zu 30% teurer anbieten, um die gewünschte Marge zu generieren.
Habt ihr schon einmal von einem kleineren Geschäft gehört, welches freiwillig gerne an einem Sonntag geöffnet hätte? Eher nicht, denn diese können sich das schlicht und einfach nicht leisten! Daher kommen wir nun zum entscheidenden...
...3. Punkt
Die grossen Unternehmen können sich dies eine zeitlang locker leiste, obwohl sie selber auch keine grösseren Gewinne schreiben. Weshalb aber befürworten sie dies doch?
Na ganz einfach. Jedes Unternehmen will wachsen, möchte Marktanteile gewinnen.
Da nun die "Kleinen" aus Kostengründen vielfach auf verlängerte Ladenzeiten oder eben Sonntagsverkäufe verzichten wollen, werden sie automatisch Kunden an die "Grossen" verlieren. Das beschleunigt das "Lädelisterben" und auch viele mittlere Betriebe aller Branchen (ausser z. B. Bäckerei) würden mit der Zeit aufgeben müssen.
Fazit:
Die Befürworter geht es nur um eine weitere Gewinnmaximierung, da bei weniger Konkzrrenz automatisch die Margen verbessert werden könnten. Das ist halt Markt...
Von den Befürwortern wird auch immer wieder erwähnt, dass viele Arbeitnehmer dankbar seien, an einem Sonntag einer Beschäftigung nach zu gehen und es ja freiwillig sei. Das mag für einige sicher Gültikgeit haben, aber garantiert nicht für den normalen Verkäufer. He, ich hab 3 Jahre im Verkauf gearbeitet und keiner, absolut niemand hat dies gutgeheissen! Genau das Gegenteil ist der Fall, denn heutzutage wird Arbeit ausserhalb der normalen Arbeitszeiten (z. B Sonntagsverkäufe) besser bezahlt, was nach dem neuen Gesetz dann nicht mehr der Fall wäre. Wer nun behauptet: "das stimmt nicht", hier meine Antwort:
Sind wir mittlerweile eine solche Stressgesellschaft geworden, dass wir uns nicht mal mehr einen Ruhetag gönnen können? Soll mir doch keiner kommen und sagen, er habe unter der Woche keine Zeit für Einkäufe und andere Beschaffungen! Blödsinn!
Da aber bisher auch sonntags die Läden teilweise geöffnet haben und dies jeweils gerichtlich entschieden wurde, ob ein Laden sonntags öffnen darf doer nicht, finde ich das ein Witz. Wenn die Läden teilweise öffnen dürfen in Bahnhöfen und Flughäfen - wieso dann nicht alle gleich behandeln?
Ich hoffe sehr, dass sich dies wirklich nur die angegebenen Bahnhöfe und Flughäfen betrifft, denn würde man diese Geseztesänderung erweitern auf Einkaufszentren etc., wäre ich ganz klar dagegen.
Zum Beispiel oben mit den kleinen Läden: Weiss jemand, wieso das Lido-Lädeli jeweils am Sonntag geöffnet hat? Das ist ja ein normaler Quartierladen, nix Bahnhof oder Flughafen. Aber dies ist (für mich) ein kleiner Laden, der damit aber wahrscheinlich das "grosse Geld" macht..
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Falls dies wirlich nur die Bahnhöfe betrifft habe ich auch kein Problem damit.Mägi hat geschrieben: Ich hoffe sehr, dass sich dies wirklich nur die angegebenen Bahnhöfe und Flughäfen betrifft, denn würde man diese Geseztesänderung erweitern auf Einkaufszentren etc., wäre ich ganz klar dagegen.
Hoffen wir's mal, denn die Vorlage wird eh angenommen werden, da viele aus purer Bequemlichkeit Ja stimmen werden.
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Ich fänds 'ne Schweinerei, wenn man in der Vorlage klar mitteilt, welche Geschäfte dies betrifft und dies im Nachhinein doch "erweitert" wird.. Vielleicht bin ich da auch etwas naiv oder einfach "hereingefallen" - aber ich denke, da gäbe es mehr zu diskutieren, wenn mehr Geschäfte oder Einkaufszentren davon betroffen wärenSchwyzer hat geschrieben:Falls dies wirlich nur die Bahnhöfe betrifft habe ich auch kein Problem damit.Mägi hat geschrieben: Ich hoffe sehr, dass sich dies wirklich nur die angegebenen Bahnhöfe und Flughäfen betrifft, denn würde man diese Geseztesänderung erweitern auf Einkaufszentren etc., wäre ich ganz klar dagegen.
Hoffen wir's mal, denn die Vorlage wird eh angenommen werden, da viele aus purer Bequemlichkeit Ja stimmen werden.
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Kommt darauf an wie die Kunden finanziell dastehen resp. ob sie ihr Budget schon jetzt ausreizen. Hätte der Kiosk in meinem Kaff bis 24.00 Uhr offen würde ich auch definitiv mehr Geld dort in Bier investieren! Was nicht zwingend damit im Zusammenhang steht, dass ich an einem anderen Ort einsparen muss.Schwyzer hat geschrieben: Das Marktpotential bleibt immer gleich, egal ob nun die Läden 24h an 7 Tagen geöffnet haben oder eben wie bisher. Ändern würde sich einfach das Einkaufsverhalten der Kunden. Nicht dass es plötzlich mehr Kunden gäbe, sie würden sich einfach auf einen grösseren Zeitraum verteilen.
Aber bei dieser Vorstellung handelt es sich wohl um unrelevante Beträge.
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danke schwyzer, hast mir eine menge schreibarbeit abgenommen
wie ich gehört habe sprach man anfangs von flughäfen sowie den grössten bahnhöfen (zürich, bern, basel ect.) mittlerweile sollen es aber schon mehr sein...
die frage bleibt einfach ob die grossen einkaufszentren damit einverstanden sind oder gleich behandelt werden möchten? bei 2. wäre die gefahr das dann immer mehr geschäfte sonntags geöffnet haben wollen/müssen und so der sonntag fast zu einem werktag verkommt
@Laska: die lohnzuschläge würden wegfallen...
wie ich gehört habe sprach man anfangs von flughäfen sowie den grössten bahnhöfen (zürich, bern, basel ect.) mittlerweile sollen es aber schon mehr sein...
die frage bleibt einfach ob die grossen einkaufszentren damit einverstanden sind oder gleich behandelt werden möchten? bei 2. wäre die gefahr das dann immer mehr geschäfte sonntags geöffnet haben wollen/müssen und so der sonntag fast zu einem werktag verkommt
@Laska: die lohnzuschläge würden wegfallen...
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@mägi, du hast meine antwort schon bekommen, daher muss ich nicht mehr reagieren! danke @ schwyzerSchwyzer hat geschrieben:Bravo!McTavish hat geschrieben:NEIN: weil dann noch viel mehr kleinere geschäfte ihre existenz verlieren!
Da ich selber meine Lehre im Detailhandel absolviert habe erlaube ich mir hierzu ein wenig den "Besserwisser" zu spielen. Ich spreche explizit nicht nur von den Bahnhöfen, denn ein JA würde Begehrlichkeiten auch bei vielen anderen wecken (getreu dem Motto: der darf, wieso ich nicht), so dass schlussendlich das gesamte Gesetz revidiert werden muss. Mascof hat das schon angedeutet.
1.
Das Marktpotential bleibt immer gleich, egal ob nun die Läden 24h an 7 Tagen geöffnet haben oder eben wie bisher. Ändern würde sich einfach das Einkaufsverhalten der Kunden. Nicht dass es plötzlich mehr Kunden gäbe, sie würden sich einfach auf einen grösseren Zeitraum verteilen.
2.
Längere Öffnungszeiten und Sonntagsverkäufe bringen einen erheblichen Kostenaufwand mit sich. Je nachdem müsste ein Geschäft seine Ware eigentlich bis zu 30% teurer anbieten, um die gewünschte Marge zu generieren.
Habt ihr schon einmal von einem kleineren Geschäft gehört, welches freiwillig gerne an einem Sonntag geöffnet hätte? Eher nicht, denn diese können sich das schlicht und einfach nicht leisten!
Daher kommen wir nun zum entscheidenden...
...3. Punkt
Die grossen Unternehmen können sich dies eine zeitlang locker leiste, obwohl sie selber auch keine grösseren Gewinne schreiben. Weshalb aber befürworten sie dies doch?
Na ganz einfach. Jedes Unternehmen will wachsen, möchte Marktanteile gewinnen.
Da nun die "Kleinen" aus Kostengründen vielfach auf verlängerte Ladenzeiten oder eben Sonntagsverkäufe verzichten wollen, werden sie automatisch Kunden an die "Grossen" verlieren. Das beschleunigt das "Lädelisterben" und auch viele mittlere Betriebe aller Branchen (ausser z. B. Bäckerei) würden mit der Zeit aufgeben müssen.
Fazit:
Die Befürworter geht es nur um eine weitere Gewinnmaximierung, da bei weniger Konkzrrenz automatisch die Margen verbessert werden könnten. Das ist halt Markt...
Von den Befürwortern wird auch immer wieder erwähnt, dass viele Arbeitnehmer dankbar seien, an einem Sonntag einer Beschäftigung nach zu gehen und es ja freiwillig sei. Das mag für einige sicher Gültikgeit haben, aber garantiert nicht für den normalen Verkäufer. He, ich hab 3 Jahre im Verkauf gearbeitet und keiner, absolut niemand hat dies gutgeheissen! Genau das Gegenteil ist der Fall, denn heutzutage wird Arbeit ausserhalb der normalen Arbeitszeiten (z. B Sonntagsverkäufe) besser bezahlt, was nach dem neuen Gesetz dann nicht mehr der Fall wäre. Wer nun behauptet: "das stimmt nicht", hier meine Antwort:
Sind wir mittlerweile eine solche Stressgesellschaft geworden, dass wir uns nicht mal mehr einen Ruhetag gönnen können? Soll mir doch keiner kommen und sagen, er habe unter der Woche keine Zeit für Einkäufe und andere Beschaffungen! Blödsinn!
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find ich gut. flexibilität für alle.Mr._Hockey hat geschrieben:Btw: Religion hat in unserer Gesellschaft sowieso immer einen kleineren Stellenwert. Wieso werfen wir den Sonntag also nicht gleich über Board und schreiben einfach vor, dass jeder Arbeitnehmer zwei mal pro Woche frei haben muss?
Man kann den Geschmack von Blattspinat erheblich steigern, in dem man ihn vor dem Verzehr gegen ein Steak austauscht.
Wenn man dagegen ist, dass die Läden am Sonntag nicht offen haben dürfen, müsste man auch konsequent sein. D.h.:
- Restaurants sind am Sonntag geschlossen
- Keine Sonntagspresse
- und und und
- und nicht zu vergessen, keine Profi-Eishockey am Sonntag
Wollen wir das, oder nehmen wir einfach wieder nur das was uns passt. Wenn ein Laden offen haben will, so what. Es wird niemand gezwungen am Sonntag zu arbeiten.
- Restaurants sind am Sonntag geschlossen
- Keine Sonntagspresse
- und und und
- und nicht zu vergessen, keine Profi-Eishockey am Sonntag
Wollen wir das, oder nehmen wir einfach wieder nur das was uns passt. Wenn ein Laden offen haben will, so what. Es wird niemand gezwungen am Sonntag zu arbeiten.
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Das nicht, aber wenn du dich weigerst (als Verkäufer), kannst du schon mal den Stellenanzeiger studieren.Ganja hat geschrieben: Wollen wir das, oder nehmen wir einfach wieder nur das was uns passt. Wenn ein Laden offen haben will, so what. Es wird niemand gezwungen am Sonntag zu arbeiten.
@Mctavish und mascof
Gern geschehen.
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Ist doch schon eine Alternative, wobei Du das fast in jedem Job hast. Wenn ich mich weigere vor 11 Uhr im Büro zu erscheinen, dann darf ich mich auch umschauenSchwyzer hat geschrieben:Das nicht, aber wenn du dich weigerst (als Verkäufer), kannst du schon mal den Stellenanzeiger studieren.Ganja hat geschrieben: Wollen wir das, oder nehmen wir einfach wieder nur das was uns passt. Wenn ein Laden offen haben will, so what. Es wird niemand gezwungen am Sonntag zu arbeiten.
Da könnte man doch den Restaurants die Möglichkeit bieten, offen zu haben. Die Sparte "Restaurants" ist leichter abzugrenzen als "Läden".Ganja hat geschrieben:Wenn man dagegen ist, dass die Läden am Sonntag nicht offen haben dürfen, müsste man auch konsequent sein. D.h.:
- Restaurants sind am Sonntag geschlossen.
Habe ja keine Hintergrundinfos, aber ich glaube kaum dass die die Sonntagszeitung am Sonntag machen . Montagszeitung abschaffen? Warum nicht.Ganja hat geschrieben:- Keine Sonntagspresse.
Sonntagsspiele abschaffen? Hoffentlich möglichst bald.Ganja hat geschrieben:- und und und
- und nicht zu vergessen, keine Profi-Eishockey am Sonntag.
Ja na klar .Ganja hat geschrieben:Wollen wir das, oder nehmen wir einfach wieder nur das was uns passt. Wenn ein Laden offen haben will, so what. Es wird niemand gezwungen am Sonntag zu arbeiten.
damit klarheit herrscht wegen den sonderregelungen:
Art. 27 Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern
1 Bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern können durch Verordnung ganz oder teilweise von den Vorschriften der Artikel 9–17a, 17b Absatz 1, 18–20, 21, 24, 25, 31 und 36 ausgenommen und entsprechenden Sonderbestimmungen unterstellt werden, soweit dies mit Rücksicht auf ihre besonderen Verhältnisse notwendig ist.1
1bis Insbesondere werden kleingewerbliche Betriebe, für die Nacht- und Sonntagsarbeit betriebsnotwendig ist, von der Bewilligungspflicht ausgenommen.2
2 Solche Sonderbestimmungen können insbesondere erlassen werden
a. für Betriebe der Erziehung, des Unterrichts, der Fürsorge, der Krankenpflege, der ärztlichen Behandlung sowie für Apotheken;
b. für Betriebe der Beherbergung, der Bewirtung und der Unterhaltung sowie für Betriebe, die der Versorgung des Gastgewerbes bei besonderen Anlässen dienen;
c. für Betriebe, die den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs oder der landwirtschaftlichen Bevölkerung dienen;
d. für Betriebe, die der Versorgung mit leicht verderblichen Gütern dienen;
e. für Betriebe, die der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen, sowie für Gartenbaubetriebe, die nicht unter Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e fallen;
f. für Forstbetriebe;
g. für Betriebe, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser dienen;
h. für Betriebe, die der Versorgung von Fahrzeugen mit Betriebsstoffen oder ihrer Instandhaltung und Instandstellung dienen;
i. für Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften;
k. für das Bodenpersonal der Luftfahrt;
l. für Arbeitnehmer auf Bauplätzen und in Steinbrüchen, für welche wegen ihrer geographischen Lage oder wegen besonderer klimatischer oder technischer Verhältnisse eine besondere Ordnung der Arbeitszeit erforderlich ist;
m. für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit in erheblichem Masse blosse Präsenzzeit ist oder deren Tätigkeit in erheblichem Masse Reisen oder eine häufige Verlegung des Arbeitsplatzes erfordert.
Art. 27 Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern
1 Bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern können durch Verordnung ganz oder teilweise von den Vorschriften der Artikel 9–17a, 17b Absatz 1, 18–20, 21, 24, 25, 31 und 36 ausgenommen und entsprechenden Sonderbestimmungen unterstellt werden, soweit dies mit Rücksicht auf ihre besonderen Verhältnisse notwendig ist.1
1bis Insbesondere werden kleingewerbliche Betriebe, für die Nacht- und Sonntagsarbeit betriebsnotwendig ist, von der Bewilligungspflicht ausgenommen.2
2 Solche Sonderbestimmungen können insbesondere erlassen werden
a. für Betriebe der Erziehung, des Unterrichts, der Fürsorge, der Krankenpflege, der ärztlichen Behandlung sowie für Apotheken;
b. für Betriebe der Beherbergung, der Bewirtung und der Unterhaltung sowie für Betriebe, die der Versorgung des Gastgewerbes bei besonderen Anlässen dienen;
c. für Betriebe, die den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs oder der landwirtschaftlichen Bevölkerung dienen;
d. für Betriebe, die der Versorgung mit leicht verderblichen Gütern dienen;
e. für Betriebe, die der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen, sowie für Gartenbaubetriebe, die nicht unter Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e fallen;
f. für Forstbetriebe;
g. für Betriebe, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser dienen;
h. für Betriebe, die der Versorgung von Fahrzeugen mit Betriebsstoffen oder ihrer Instandhaltung und Instandstellung dienen;
i. für Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften;
k. für das Bodenpersonal der Luftfahrt;
l. für Arbeitnehmer auf Bauplätzen und in Steinbrüchen, für welche wegen ihrer geographischen Lage oder wegen besonderer klimatischer oder technischer Verhältnisse eine besondere Ordnung der Arbeitszeit erforderlich ist;
m. für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit in erheblichem Masse blosse Präsenzzeit ist oder deren Tätigkeit in erheblichem Masse Reisen oder eine häufige Verlegung des Arbeitsplatzes erfordert.
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