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Natürlich lohnt sich auch der ganze Aufwand (Revisoren zur Verfügung stellen, Stühle zählen, Automat überprüfen, Belege prüfen usw.) für die 3'000 die dann nachbezahlt werden müssen...
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Aber wär denn von den im restaurantähnlichen Raum dieser Firma verkauften Getränke nicht nur 50% MWST rückforderbar?? Das würde bedeuten 50% von 2,4%?? Oder 100% von 2,4%? Oder 50% von 7.6%??? Oder doch 3,6%?? (falls noch ein Bettsofa zur Verfügung stände und somit hotelähnliche Zustände herrschten??)
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)