Kevin Miller verurteilt
Kevin Miller verurteilt
Kevin Miller wurde der einfachen und der fahrlässigen Körperverletzung an Andrew McKim schuldig gesprochen. Es drohen Forderungen in Millionenhöhe.
Das Urteil dürfte weit reichende Konsequenzen für den Schweizer Sport haben: Einzelrichter Hans- Jürg Zatti informierte die beiden Parteien in der Strafsache Miller/McKim Anfang Woche schriftlich, dass er im Grundsatz der Anklage folgt.
Gemäss dem Urteilsdispositiv ist der ehemalige HCD-Stürmer der einfachen und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Miller wird mit drei Monaten Gefängnis bedingt bestraft, muss 10 000 Franken Genugtuung an Andrew McKim zahlen, die Gerichtsgebühr von 2500 Franken übernehmen und ist für die Folgen der Tat zu 100 Prozent schadenersatzpflichtig.
Der Amerikaner hatte am 31. Oktober 2000 am Spiel ZSC Lions - Davos mit einem brutalen Ellbogencheck die Karriere McKims beendet. Der Kanadier, damals 30- jährig, erlitt beim Aufprall aufs Eis ein Schädelhirntrauma mit Bewusstlosigkeit, ist heute Sportinvalide und leidet an Schwindel, Konzentrationsmängeln und depressiven Verstimmungen. Der Fall war am 29. August am Bezirksgericht Zürich in Anwesenheit von Miller behandelt worden. Das Urteil ist ein klarer Sieg für die Anklage. Einzig bei der Gefängnisstrafe folgte der Richter nicht deren Forderung – er sprach nur drei statt sechs Monate aus. Aber Miller wird die Strafe ohnehin nicht absitzen müssen, sofern er nicht während der Probezeit ( zwei Jahre) straffällig wird. Die Verteidigung hatte mittels Videostandbildern beweisen wollen, dass Miller vor dem Zusammenstoss mit McKim zu bremsen versucht hatte. Und sie hatte geltend machen wollen, dass das Opfer zuvor schon mehrere Gehirnerschütterungen erlitten und deshalb ein erhöhtes gesundheitliches Risiko akzeptiert hatte. Die Argumentation der Verteidigung schien dem Richter aber offensichtlich nicht plausibel oder relevant. Sein Urteil lässt den Schluss zu, dass er davon ausgeht, dass Miller eine Verletzung McKims in Kauf genommen hatte. Die Verteidigung hat 10 Tage Zeit, Berufung anzumelden.
Auf Grund des erheblichen Aufwands, den die Verteidigung mit der Erstellung mehrerer privater Gutachten betrieben hat, ist davon auszugehen, dass sie Berufung einlegen wird. Der Fall würde dann am Zürcher Obergericht nochmals behandelt.
Die Verteidigung kann bis ans Bundesgericht gelangen. Faktisch heisst das, dass ein Abschluss nicht vor Mitte 2007 zu erwarten ist. Schon einmal wurde das Bundesgericht angerufen – als es 1995 das Urteil gegen den früheren Zuger Stürmer Misko Antisin (eventualvorsätzliche Körperverletzung gegen Pjotr Malkow) bestätigte. Antisin hatte in der Folge auf zivilem Weg über 100 000 Franken zu bezahlen.
Wenn das Urteil im Fall Miller bestätigt wird, hat dieser von McKim Forderungen in Millionenhöhe zu erwarten. Zudem laufen schon zwei Zivilverfahren: Die ZSC Lions fordern nicht versicherte Lohnzahlungen zurück, die zuständige Unfallversicherung nimmt Regress auf erbrachte Leistungen. Noch nicht abzuschätzen sind die Folgen des Präzedenzfalls für den Schweizer Sport. Die Aussage des Urteils ist, dass das Strafrecht nicht (mehr) an der Bande oder der Seitenlinie halt macht.
Was meint ihr?
Das Urteil dürfte weit reichende Konsequenzen für den Schweizer Sport haben: Einzelrichter Hans- Jürg Zatti informierte die beiden Parteien in der Strafsache Miller/McKim Anfang Woche schriftlich, dass er im Grundsatz der Anklage folgt.
Gemäss dem Urteilsdispositiv ist der ehemalige HCD-Stürmer der einfachen und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Miller wird mit drei Monaten Gefängnis bedingt bestraft, muss 10 000 Franken Genugtuung an Andrew McKim zahlen, die Gerichtsgebühr von 2500 Franken übernehmen und ist für die Folgen der Tat zu 100 Prozent schadenersatzpflichtig.
Der Amerikaner hatte am 31. Oktober 2000 am Spiel ZSC Lions - Davos mit einem brutalen Ellbogencheck die Karriere McKims beendet. Der Kanadier, damals 30- jährig, erlitt beim Aufprall aufs Eis ein Schädelhirntrauma mit Bewusstlosigkeit, ist heute Sportinvalide und leidet an Schwindel, Konzentrationsmängeln und depressiven Verstimmungen. Der Fall war am 29. August am Bezirksgericht Zürich in Anwesenheit von Miller behandelt worden. Das Urteil ist ein klarer Sieg für die Anklage. Einzig bei der Gefängnisstrafe folgte der Richter nicht deren Forderung – er sprach nur drei statt sechs Monate aus. Aber Miller wird die Strafe ohnehin nicht absitzen müssen, sofern er nicht während der Probezeit ( zwei Jahre) straffällig wird. Die Verteidigung hatte mittels Videostandbildern beweisen wollen, dass Miller vor dem Zusammenstoss mit McKim zu bremsen versucht hatte. Und sie hatte geltend machen wollen, dass das Opfer zuvor schon mehrere Gehirnerschütterungen erlitten und deshalb ein erhöhtes gesundheitliches Risiko akzeptiert hatte. Die Argumentation der Verteidigung schien dem Richter aber offensichtlich nicht plausibel oder relevant. Sein Urteil lässt den Schluss zu, dass er davon ausgeht, dass Miller eine Verletzung McKims in Kauf genommen hatte. Die Verteidigung hat 10 Tage Zeit, Berufung anzumelden.
Auf Grund des erheblichen Aufwands, den die Verteidigung mit der Erstellung mehrerer privater Gutachten betrieben hat, ist davon auszugehen, dass sie Berufung einlegen wird. Der Fall würde dann am Zürcher Obergericht nochmals behandelt.
Die Verteidigung kann bis ans Bundesgericht gelangen. Faktisch heisst das, dass ein Abschluss nicht vor Mitte 2007 zu erwarten ist. Schon einmal wurde das Bundesgericht angerufen – als es 1995 das Urteil gegen den früheren Zuger Stürmer Misko Antisin (eventualvorsätzliche Körperverletzung gegen Pjotr Malkow) bestätigte. Antisin hatte in der Folge auf zivilem Weg über 100 000 Franken zu bezahlen.
Wenn das Urteil im Fall Miller bestätigt wird, hat dieser von McKim Forderungen in Millionenhöhe zu erwarten. Zudem laufen schon zwei Zivilverfahren: Die ZSC Lions fordern nicht versicherte Lohnzahlungen zurück, die zuständige Unfallversicherung nimmt Regress auf erbrachte Leistungen. Noch nicht abzuschätzen sind die Folgen des Präzedenzfalls für den Schweizer Sport. Die Aussage des Urteils ist, dass das Strafrecht nicht (mehr) an der Bande oder der Seitenlinie halt macht.
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- Uriella
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ich bin ehrlich gesagt hin und her gerissen. der check damals war hart und unfair, handkehrum kann dies halt in unserem sport auch einfach mal vorkommen (berufsrisiko ?!).
ich weiss auch nicht ob so ein urteil der fairness förderlich ist, eher haben die spieler einfach generell mehr angst den körper einzusetzen, weil alles was mit körperlicher härte zu tun hat in gewissen graden nicht zu 100% kontrollierbar ist (bewegung des gegners, fehleinschätzung der situation etc.).
ich weiss auch nicht ob so ein urteil der fairness förderlich ist, eher haben die spieler einfach generell mehr angst den körper einzusetzen, weil alles was mit körperlicher härte zu tun hat in gewissen graden nicht zu 100% kontrollierbar ist (bewegung des gegners, fehleinschätzung der situation etc.).
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ich seh das so wie uri: einerseits könnte es unseren sport beeinflussen (keiner will zivilgerichtliche konsequenzen in kauf nehmen) auf der anderen seite soll ein täter seiner gerechten strafe zugeführt werden.
Man kann den Geschmack von Blattspinat erheblich steigern, in dem man ihn vor dem Verzehr gegen ein Steak austauscht.
Ich sehe den Check leider nicht mehr vor mir. Entscheidend ist doch (und leider sehr schwer zu sagen) ob er eine schwere Verletzung des Gegners in Kauf genommen hat oder nicht. Bei einem harten Check von hinten würd ich sagen ja, also ist eine Strafe gerechtfertigt. denn: Selbst in der Hitze des Gefechts kann (muss können!!) ein Profi abschätzen, ob er den Gegner mit seinem Check zu sehr gefährdet oder nicht. Checks gegen den Kopf, Rücken oder von Hinten allgemein sind da in meinen Augen keine Frage der Situation oder Härte - die sind immer gefährlich und im Verletzungsfall hart zu behandeln. Finde ich.
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Genau. Wenn man bedenkt welche Folgen dieser Check für den Geschädigten haben kann- McKim wird die Auswirkungen ein Leben lang spüren.piloti hat geschrieben: Checks gegen den Kopf, Rücken oder von Hinten allgemein sind da in meinen Augen keine Frage der Situation oder Härte - die sind immer gefährlich und im Verletzungsfall hart zu behandeln. Finde ich.
Lakers
finde ich zu hart, wenn man vergleicht mit dem bertuzzifall....klar war es fahrlässig und hat schwere folgen für mckim, aber dennoch glaube ich nicht das mevin killer das absichtlich getan hat. in der hitze des gefechts macht man vieles überhastet und auch unüberlegt, so auch (k)miller. selbstverständlich sollte man ihn nicht gleich freisprechen, aber jede bestrafung hat auch sein mass !
gruess
gruess
Fahrlässig gehandelt, das würde reichen für die Strafe. Ich finde die Strafe auch nicht zu hart, angesichts des angerichteten Schaden. Wenn man die Verletzung von McKim beachtet, ist er schon ziemlich hart ran gegangen - auch wenns in der Hitze des Gefechts war.Sir-ääänz hat geschrieben: klar war es fahrlässig und hat schwere folgen für mckim, aber dennoch glaube ich nicht das mevin killer das absichtlich getan hat.
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okay,okay...aber wenn man sieht, das ein bertuzzi, dessen foul mindestens so schlimm war wie jenes von miller ( wenn nicht noch heftiger ), "nur" zu einem jahr bewährung bestraft wird, dann ist dieses foul auch minder zu bestrafen, wie ich finde!piloti hat geschrieben:Fahrlässig gehandelt, das würde reichen für die Strafe. Ich finde die Strafe auch nicht zu hart, angesichts des angerichteten Schaden. Wenn man die Verletzung von McKim beachtet, ist er schon ziemlich hart ran gegangen - auch wenns in der Hitze des Gefechts war.Sir-ääänz hat geschrieben: klar war es fahrlässig und hat schwere folgen für mckim, aber dennoch glaube ich nicht das mevin killer das absichtlich getan hat.
gruess ääänz
Was waren die Folgen?Sir-ääänz hat geschrieben:okay,okay...aber wenn man sieht, das ein bertuzzi, dessen foul mindestens so schlimm war wie jenes von miller ( wenn nicht noch heftiger ), "nur" zu einem jahr bewährung bestraft wird, dann ist dieses foul auch minder zu bestrafen, wie ich finde!
Lakers
Solche Strafen in Beziehung zu setzen ist schwierig finde ich. Ein Jahr Gefängnis bedingt ist eine harte Strafe, und einiges härter als 3 Monate bedingt. Vermutlich ist bei 1 Jahr Gefängnis dann auch die Frist bis das ganze verfällt einiges länger als bei 3 Monaten (nehm ich an, bin kein Jurist).
Abzuschätzen wie hart die Strafe jetzt ist ist ebenfall schwierig. Ich denke aber, dass solche Fouls hart bestraft werden sollten. Eishockey ist eine harte Sportart - aber es ist kein Kampfsport und kein Schlachtfeld.
Die "Ausrede" in der Hitze des Gefechts zählt nicht - auch auf dem Eishockeyfeld sollte der Verstand mitfahren... finde ich.
Abzuschätzen wie hart die Strafe jetzt ist ist ebenfall schwierig. Ich denke aber, dass solche Fouls hart bestraft werden sollten. Eishockey ist eine harte Sportart - aber es ist kein Kampfsport und kein Schlachtfeld.
Die "Ausrede" in der Hitze des Gefechts zählt nicht - auch auf dem Eishockeyfeld sollte der Verstand mitfahren... finde ich.
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- Rog
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Klar ist es hart, aber es ist nunmal so. Wenn ein Chauffeur zu schnell fährt und einen Unfall verursacht bei dem ein anderer Verletzt wird und aufgrund der Verletzungen nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann, wird genau dieser Chauffeur auch verurteilt. Dieses Berufsrisiko, wie es Uriella genannt hat, kann viele von uns auch treffen, nur sind wir uns dessen nicht mehr bewusst.
Rog
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Moment Rog, wir müssen unterscheiden zwischen den verschiedenen Haftungsarten. In vielen Fällen muss zum Beispiel zuerst die Schuldfrage geklärt werden (Autounfälle zum Beispiel), bevor jemand haftbar gemacht wird. Die Limiten für Kausalhaftung sind da eher tief, vergleichsweise. Ebenfalls gilt die Unschuldsvermutung bis zum Prozessabschluss.
Das ist leider nicht überall so. Aufpassen muss man aber so oder so, sobald es um leichte Fahrlässigkeit oder gar Grobfahrlässigkeiten geht. Da braucht es in der Regel nicht mehr viele Diskussionen (bsp. wenn den Schofför betrunken fuhr).
Gerade kürzlich wurde in Zürich eine Frau verurteilt, die von einem Bus angefahren wurde. Solche Sachen gibt es... im Alltag.
Solch schwere Verletzungen zum Berufsrisiko als Eishockeyprofi zu zählen ist dann schon etwas übertrieben finde ich...
Das ist leider nicht überall so. Aufpassen muss man aber so oder so, sobald es um leichte Fahrlässigkeit oder gar Grobfahrlässigkeiten geht. Da braucht es in der Regel nicht mehr viele Diskussionen (bsp. wenn den Schofför betrunken fuhr).
Gerade kürzlich wurde in Zürich eine Frau verurteilt, die von einem Bus angefahren wurde. Solche Sachen gibt es... im Alltag.
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Stimmt Piloti. Aber wenn die Schuldfrage geklärt ist, ist dann die Sitation nicht vergleichbar? Nimmt mich jetzt ziemlich Wunder, da ich im pro Jahr rund 30000 km geschäftlich zurücklege. Daher ist mir dieser Vergleich auch als erstes eingefallen.piloti hat geschrieben:Moment Rog, wir müssen unterscheiden zwischen den verschiedenen Haftungsarten. In vielen Fällen muss zum Beispiel zuerst die Schuldfrage geklärt werden (Autounfälle zum Beispiel), bevor jemand haftbar gemacht wird. Die Limiten für Kausalhaftung sind da eher tief, vergleichsweise. Ebenfalls gilt die Unschuldsvermutung bis zum Prozessabschluss.
Das ist leider nicht überall so. Aufpassen muss man aber so oder so, sobald es um leichte Fahrlässigkeit oder gar Grobfahrlässigkeiten geht. Da braucht es in der Regel nicht mehr viele Diskussionen (bsp. wenn den Schofför betrunken fuhr).
Gerade kürzlich wurde in Zürich eine Frau verurteilt, die von einem Bus angefahren wurde. Solche Sachen gibt es... im Alltag.
Solch schwere Verletzungen zum Berufsrisiko als Eishockeyprofi zu zählen ist dann schon etwas übertrieben finde ich...
Laska: Weiss ich nicht genau. Irgendwie war die ampel für Trams grün, sprich sie hätte vor dem Tram keinen Vortritt gehabt und damit legitimiert sich die Tatsache, dass der Busfahrer die Frau nicht erwartet hat (weil er parallel zum Tram fuhr). Kurrlige sache. Aber eindrücklich.
Rog:
Ich bin kein Versicheurngsexperte, aber auf bestem Weg dazu. Also wenn die Schuldfrage geklärt ist, sprich der Prozess abgeschlossen und ein Urteil vorhanden zieht wieder die Gesetzgebung und die Versicherungssituation. Es bezahlt logischerweise der schuldige und es haftet der schuldige (angenommen es kann einer eindeutig eruiert werden).
Wie das beim Auto mit der Kausalhaftung aussieht ist für jeden Fahrer sehr interessant - eigentlich. Nur weiss ich es leider selber nicht genau. frag mal deine Versicherung... im Strassenverkehr bin ich noch kein Experte.
Rog:
Ich bin kein Versicheurngsexperte, aber auf bestem Weg dazu. Also wenn die Schuldfrage geklärt ist, sprich der Prozess abgeschlossen und ein Urteil vorhanden zieht wieder die Gesetzgebung und die Versicherungssituation. Es bezahlt logischerweise der schuldige und es haftet der schuldige (angenommen es kann einer eindeutig eruiert werden).
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Das meint übrigens der HCD dazu und ich meine, da wird nun aber krass verharmlost ! Hat der HCD hier angst vor etwas ?
22.9.2005 | Stellungnahme des HCD zum Fall Miller
(pr) Der HC Davos nimmt wie folgt Stellung zur Verurteilung seines ehemaligen Spielers Kevin Miller:
Der Hockey Club Davos hat Kenntnis genommen vom bisher noch nicht begründeten Urteil des Einzelrichters des Bezirksgerichts Zürich im Zusammenhang mit dem schweren Unfall vom 31. Oktober 2000 im Zürcher Hallenstadion, in den der HCD-Spieler Kevin Miller involviert war und der zu einer Verletzung des ZSC-Spielers Andrew McKim geführt hat. Der HCD bedauert sehr, dass dieser Unfall anscheinend zu gravierenden bleibenden gesundheitlichen Folgen für den Spieler McKim geführt hat.
Kevin Miller war während seiner ganzen Karriere ein ausserordentlich fairer, technisch versierter Eishockeyspieler. Die Strafenstatistik während einer langjährigen Karriere in der NHL und während seiner Zeit als Spieler für den HCD belegt das. Die Verurteilung zu einer dreimonatigen bedingten Gefängnisstrafe wegen einfacher Körperverletzung für ein Disziplinarvergehen, das namhafte Fachleute sinngemäss als Dutzendfoul bezeichnet haben, welche in jedem Eishockeyspiel vorkommen, scheint aus Sicht des HCD nicht angemessen.
Wenn ein exemplarisch fairer Spieler wie Kevin Miller bei der Ausübung seines Sports jederzeit davon ausgehen muss, dass er wegen einer Unachtsamkeit, die in der „Hitze des Gefechts“ jedem Spieler täglich unterlaufen kann, Jahre danach mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen muss, die seine wirtschaftliche Existenz zerstören kann, dann ist vor allem der Eishockeysport als Ganzes der grosse Verlierer. Auch andere Mannschaftssportarten wären durch dieses Urteil tangiert.
Der HCD geht davon aus, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist und hofft, nicht zuletzt im Interesse des schweizerischen Eishockeysports, dass dieses erstinstanzliche Urteil korrigiert wird.
22.9.2005 | Stellungnahme des HCD zum Fall Miller
(pr) Der HC Davos nimmt wie folgt Stellung zur Verurteilung seines ehemaligen Spielers Kevin Miller:
Der Hockey Club Davos hat Kenntnis genommen vom bisher noch nicht begründeten Urteil des Einzelrichters des Bezirksgerichts Zürich im Zusammenhang mit dem schweren Unfall vom 31. Oktober 2000 im Zürcher Hallenstadion, in den der HCD-Spieler Kevin Miller involviert war und der zu einer Verletzung des ZSC-Spielers Andrew McKim geführt hat. Der HCD bedauert sehr, dass dieser Unfall anscheinend zu gravierenden bleibenden gesundheitlichen Folgen für den Spieler McKim geführt hat.
Kevin Miller war während seiner ganzen Karriere ein ausserordentlich fairer, technisch versierter Eishockeyspieler. Die Strafenstatistik während einer langjährigen Karriere in der NHL und während seiner Zeit als Spieler für den HCD belegt das. Die Verurteilung zu einer dreimonatigen bedingten Gefängnisstrafe wegen einfacher Körperverletzung für ein Disziplinarvergehen, das namhafte Fachleute sinngemäss als Dutzendfoul bezeichnet haben, welche in jedem Eishockeyspiel vorkommen, scheint aus Sicht des HCD nicht angemessen.
Wenn ein exemplarisch fairer Spieler wie Kevin Miller bei der Ausübung seines Sports jederzeit davon ausgehen muss, dass er wegen einer Unachtsamkeit, die in der „Hitze des Gefechts“ jedem Spieler täglich unterlaufen kann, Jahre danach mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen muss, die seine wirtschaftliche Existenz zerstören kann, dann ist vor allem der Eishockeysport als Ganzes der grosse Verlierer. Auch andere Mannschaftssportarten wären durch dieses Urteil tangiert.
Der HCD geht davon aus, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist und hofft, nicht zuletzt im Interesse des schweizerischen Eishockeysports, dass dieses erstinstanzliche Urteil korrigiert wird.
SCRJ - Nume du !
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Werd ich machen. Danke auf alle Fälle. Man lernt nie auspiloti hat geschrieben:Laska: Weiss ich nicht genau. Irgendwie war die ampel für Trams grün, sprich sie hätte vor dem Tram keinen Vortritt gehabt und damit legitimiert sich die Tatsache, dass der Busfahrer die Frau nicht erwartet hat (weil er parallel zum Tram fuhr). Kurrlige sache. Aber eindrücklich.
Rog:
Ich bin kein Versicheurngsexperte, aber auf bestem Weg dazu. Also wenn die Schuldfrage geklärt ist, sprich der Prozess abgeschlossen und ein Urteil vorhanden zieht wieder die Gesetzgebung und die Versicherungssituation. Es bezahlt logischerweise der schuldige und es haftet der schuldige (angenommen es kann einer eindeutig eruiert werden).
Wie das beim Auto mit der Kausalhaftung aussieht ist für jeden Fahrer sehr interessant - eigentlich. Nur weiss ich es leider selber nicht genau. frag mal deine Versicherung... im Strassenverkehr bin ich noch kein Experte.
die folgen für den gefoulten ? nun, steve moore erlitt gebrochene nackenwirbel (kA wie viele ) und 'ne Gehirnerschütterung soviel ich weiss.ausserdem ist noch nicht gewiss, ob moore noch jemals aufs eis zurückkehren kann.....Laska hat geschrieben:Was waren die Folgen?Sir-ääänz hat geschrieben:okay,okay...aber wenn man sieht, das ein bertuzzi, dessen foul mindestens so schlimm war wie jenes von miller ( wenn nicht noch heftiger ), "nur" zu einem jahr bewährung bestraft wird, dann ist dieses foul auch minder zu bestrafen, wie ich finde!
korrigiert mich, falls dat net stimmt....
gruess
Da hat der HCD sicher nicht ganz unrecht, doch er übertreibt es etwas... selbst wenn der Check fair war, gibt es etwas wie übertriebene Härte. Diese Strafe kommt nicht von ungefähr. Und wenn ein Spieler nach einem Check so verletzt wird wie McKim ist das nicht einfach "dumm gelaufen" sondern war übertrieben hart. Und mit etwas Menschenverstand hätte Miller "ahnen können", dass er damit die Gesundheit McKims gefährdet. auch in der Hitze des Gefechts.
Würden solche Fouls nicht verfolgt werden, wäre das Eisfeld bald eine rechtsfreie Zone. Kann ja auch nichts ein, oder?
Würden solche Fouls nicht verfolgt werden, wäre das Eisfeld bald eine rechtsfreie Zone. Kann ja auch nichts ein, oder?
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